Hydraulischer Abgleich

Berechnungen für Wohngebäude nach Verfahren „B“

Energieberater für Prüfung NT-Ready, Berechnungen für den hydraulischen Abgleich, geringe Vorlauftemperaturen für Wärmepumpen im Altbau

Ein hydraulischer Abgleich kann nach der Heizlastberechnung  DIN 12831 berechnet werden. Dann wird die Raumheizlast in Verhältnis mit der Leistung des Heizkörpers gesetzt. Das Ergebnis ist die notwendige Vorlauftemperatur für jeden Heizkörper, die nötig ist um ihr Gebäude an den kältesten Tagen (Normaußentemperatur) auf behagliche Raumtemperaturen (z.B Wohnräume auf 20 Grad Celsius) zu heizen. Hierbei lässt sich rechnerisch feststellen, welche Heizkörper hohe Vorlauftemperaturen verursachen. Gerne zeigen wir Ihnen diese auf!

Damit Ihr Heizungsbauer Ihnen eine neue förderfähige Heizung anbieten kann, die so effizient wie möglich arbeiten soll, ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B notwendig.

In zwei Schritten zu den Berechnungen zum hydraulischen Abgleich oder in vier Schritten zur Heizflächenoptimierung:

1. Datenvorbereitung

Nach der Heizlastberechnung:

Vor Ort schauen wir uns gemeinsam die vorhandenen Heizkörper an und sammeln alle notwendigen Daten, um die vorhandene Leistung der Heizflächen zu ermitteln.

Wir empfehlen diesen Schritt im Rahmen einer Energieberatung +Heizlast für Wohngebäude machen zu lassen.

2.(Zwischen)Ergebnis

Berechnung der benötigten Vorlauf- und Rücklauftemperatur. Dabei finden wir die „zu kleinen“ Heizkörper.

Ist dies der Fall sollten Schritt 3 und 4 folgen.

Ansonsten kann ihr Heizungsbauer mit den von uns ermittelten „Volumenströmen“ die notwendigen Heizkörperventileinstellungen vornehmen.

 

3. Heizkörpertausch

Falls (teilweise) vorhandenen Heizflächen „zu klein“ sein sollten, empfiehlt es sich, diese zu tauschen. Die notwendige Leistung kann der Heizlastberechnung entnommen werden. Wenn ein Heizkörper getauscht wird, sollte dieser mit einer Vorlauftemperatur von ca. 45 Grad Celsius betrieben werden. Mit den Daten der neuen Heizkörper folgt Schritt 4.

4. (End-)Ergebnis

Wir schließen mit den aktualisierten Daten der Heizkörper die Berechnungen zum hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ab.

Fragen und Antworten

Bin ich der Energieberater für die Berechnung - hydraulischer Abgleich - in der Nähe?

Gerne berechne ich für Sie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren „B“ im Umkreis von Witten.

Dazu gehören z. B Bochum, Castrop-Rauxel, Dortmund, Ennepetal, Essen, Gevelsberg, Gelsenkirchen, Hagen, Hattingen, Herne, Herdecke, Schwerte, Schwelm, Wetter, Wuppertal.

Werden die Kosten für die Berechnung - hydraulischer Abgleich Verfahren "B" gefördert?

Ja. Die Kosten für die Heizlastberechnung können bei selbst gestellten Anträgen als „Umfeldmaßnahme“ gefördert werden.
Als Baubegleitung wären diese Kosten ebenfalls förderfähig mit 50%. Hierfür ist jedoch eine technische Projektbeschreibung und ein technische Projektnachweis erforderlich.

Ist ein hydraulischer Abgleich zwingend erforderlich?

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren „B“ ist für eine Förderung Pflicht. Der Gesetzesentwurf des GEG ab 2024 sieht ebenfalls die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren „B“ vor.
In Mehrfamilienhäusern ab 6 Wohneinheiten mit einer Gaszentralheizung ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren „B“ bereits Pflicht seit der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV 

Wann muss ein hydraulischer Abgleich gemacht werden?

Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV schreibt folgendes vor:

„Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
(1) Gaszentralheizungssysteme sind hydraulisch abzugleichen
1. bis zum 30. September 2023
a) in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab
1 000 Quadratmeter beheizter Fläche oder
b) in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten.
2. bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten“

Für Fördermittel des Bundes ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ebenfalls vorgeschrieben.

 

Müssen alle Räume zugänglich sein?

Bei Datenaufnahme für die Berechnungen zum hydraulischen Abgleich muss ich Zugang zu jedem Heizkörper haben.

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